Datenschutzhinweise für Mitarbeitende und Mitglieder
Verantwortlich für die Führerscheinkontrolle ist Ihre Organisation (Arbeitgeber oder Verein). Die Plattform die-fuehrerscheinkontrolle.de wird in deren Auftrag betrieben (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
Zweck: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis für das Führen von Dienst- oder Vereinsfahrzeugen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, das zu prüfen (§ 21 StVG).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c DSGVO (Arbeits- oder Mitgliedschaftsverhältnis, rechtliche Pflicht des Halters).
Gespeichert werden: Datum und Ergebnis der Prüfung, Gültigkeitsdatum, Fahrerlaubnisklassen, Führerscheinnummer und nicht gesundheitsbezogene Schlüsselzahlen (z. B. 95, 96). Name und Geburtsdatum dienen nur dem Abgleich mit der Personalliste Ihrer Organisation.
Gesundheitsbezogene Schlüsselzahlen (z. B. 01.01 Brille) werden nicht gespeichert. Gespeichert wird nur, dass solche Auflagen bestehen und ob Sie deren Einhaltung bestätigt haben.
Nicht gespeichert werden Foto, Scan oder Kopie des Führerscheins. Die Echtheit wird bei der Freigabe in der Wallet kryptografisch geprüft.
Sie entscheiden in Ihrer Wallet, ob und an welche Organisation Daten übermittelt werden. Bis zur Übermittlung ist nichts gespeichert.
Speicherdauer: Prüfprotokolle werden nach der von Ihrer Organisation eingestellten Frist gelöscht (Voreinstellung drei Jahre). Gelöschte Personen werden nach derselben Frist endgültig entfernt.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Wenden Sie sich dafür an Ihre Organisation. Den Betreiber der Plattform finden Sie im Impressum.