• Verantwortlich für die Führerscheinkontrolle ist Ihre Organisation (Arbeitgeber oder Verein). Die Plattform die-fuehrerscheinkontrolle.de wird in deren Auftrag betrieben (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
  • Zweck: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis für das Führen von Dienst- oder Vereinsfahrzeugen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, das zu prüfen (§ 21 StVG).
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c DSGVO (Arbeits- oder Mitgliedschaftsverhältnis, rechtliche Pflicht des Halters).
  • Gespeichert werden: Datum und Ergebnis der Prüfung, Gültigkeitsdatum, Fahrerlaubnisklassen, Führerscheinnummer und nicht gesundheitsbezogene Schlüsselzahlen (z. B. 95, 96). Name und Geburtsdatum dienen nur dem Abgleich mit der Personalliste Ihrer Organisation.
  • Gesundheitsbezogene Schlüsselzahlen (z. B. 01.01 Brille) werden nicht gespeichert. Gespeichert wird nur, dass solche Auflagen bestehen und ob Sie deren Einhaltung bestätigt haben.
  • Nicht gespeichert werden Foto, Scan oder Kopie des Führerscheins. Die Echtheit wird bei der Freigabe in der Wallet kryptografisch geprüft.
  • Sie entscheiden in Ihrer Wallet, ob und an welche Organisation Daten übermittelt werden. Bis zur Übermittlung ist nichts gespeichert.
  • Speicherdauer: Prüfprotokolle werden nach der von Ihrer Organisation eingestellten Frist gelöscht (Voreinstellung drei Jahre). Gelöschte Personen werden nach derselben Frist endgültig entfernt.
  • Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Wenden Sie sich dafür an Ihre Organisation. Den Betreiber der Plattform finden Sie im Impressum.

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